Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the rank-math domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /home/helloly97021863/public_html/humanempowerment.at/wp-includes/functions.php on line 6121
AGB - Human Empowerment

Stornobedingungen:

Ich bitte um Ihr Verständnis, dass bei Stornierungen von Keynotes, Workshops oder Trainings die folgende Bedingungen zum Tragen kommen.
Bei Stornierung bis 30 Tage vor der Veranstaltung (Keynote, Workshop, Training) oder zu einem späteren Zeitpunkt werden 50 % des Honorars lt. Angebot bzw. Auftragsbestätigung fällig. Zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird der Gesamtbetrag des Honorars verrechnet.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort, an dem Manuela Wenger – DIE WERTSCHÄTZERIN – ihren Sitz hat.
Als ausschließlicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit Manuela Wenger wird im zweiseitigen Unternehmergeschäft das örtlich zuständige Gericht am Sitz des Unternehmensstandortes von Manuela Wenger vereinbart.
Der zwingende Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit der Manuela Wenger – DIE WERTSCHÄTZERIN – in Zusammenhang mit einem österreichischen Verbraucher ist in jenem Sprengel, wo der Verbraucher seinen ausschließlichen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Beschäftigungsort hat (§ 14 KSchG).
Ist der Vertragspartner ein Verbraucher, welcher seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der europäischen Union (mit Ausnahme von Österreich) hat, dann ist ausschließlich für Klagen gegen den Verbraucher, das für den Wohnsitz des Verbrauchers örtlich und sachlich zuständige Gericht zuständig.

Haftung
Jede/r Teilnehmer/in ist während der Keynote / des Worskhops oder Training für das er/sie tut und erfährt, eigenverantwortlich. DIE WERTSCHÄTZERIN haftet für eigenes Verschulden nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen.
Ausgenommen davon ist eine Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetzt, aufgrund ausdrücklicher Zusicherung, wegen Verzugs und wegen von den Veranstaltern zu vertretender Unmöglichkeit. Im Falle des Verzugs und der zu vertretenden Unmöglichkeit beschränkt sich die Haftung auf die Höhe einer Seminargebühr.

E-Mails
Im Einklang mit dem E-Commerce-Gesetz (ECG) machen wir darauf aufmerksam, dass an uns gesendete E-Mails nur zu den üblichen Geschäftsöffnungszeiten abgerufen und dann gegebenenfalls beantwortet werden.